Uns ist wichtig, dass unsere Kunden und Kundinnen stets bestens informiert sind. Deshalb haben wir in dieser Rubrik Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Bewerbungsverfahren zusammengestellt.
Sollte Ihre Frage hierin nicht enthalten sein, können Sie uns diese telefonisch oder per E-Mail stellen. Wir beraten Sie gern!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Für Interessenten
Häufige Fragen
(Für Bewerber)
Allgemeine Fragen:
Welche Vorteile bietet Arbitex gegenüber anderen Arbeitsvermittlern?
Dank jahrelanger Erfahrung auf dem Gebiet der Arbeitsvermittlung steht Arbitex den Kunden mit ihrem umfangreichen Know-how zur Seite. Vielseitige Auswahlkriterien ermöglichen eine zielgenaue, auf die Interessen des Kunden maßgeschneiderte Bewerbung, um die Zahl relevanter Ergebnisse möglichst hoch zu halten.
Unsere Mitarbeiter sind zudem bestens darüber informiert, worauf es bei Bewerbungen zu achten gibt, und Unterstützen Sie gern bei der Optimierung Ihrer Unterlagen, damit Ihre Bewerbung im besten Licht erscheint.
Ist Arbitex eine Zeitarbeitsfirma?
Nein, Arbitex ist keine Zeitarbeitsfirma. Wir vermitteln unsere Kunden in langfristige feste Arbeitsverhältnisse in Unternehmen der freien Wirtschaft. Der Arbeitsvertrag wird ausschließlich mit dem vermittelten Arbeitgeber und nicht mit Arbitex geschlossen. Des Weiteren vermitteln wir grundsätzlich nicht an Zeitarbeitsfirmen.
In welchen Branchen vermitteln wir?
Wir vermitteln qualifizierte Arbeitskräfte in eine Vielzahl von Branchen. Darunter sind unter anderem folgende Bereiche:
Kaufmännische Berufe
Technische Berufe
Informationstechnologien (IT)
Vertrieb und Industrie
und viele andere.
Was benötige ich, um Dienstleistungen von Arbitex in Anspruch zu nehmen?
Zur beiderseitigen Sicherheit hat der Gesetzgeber den Abschluss eines Vermittlungsvertrags vorgeschrieben, der beidseitige Rechte und Pflichten sowie unsere Leistungen enthält.
Bin ich verpflichtet, eine angebotene Arbeitsstelle anzunehmen?
Nein. Die endgültige Entscheidung über die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags liegt ausschließlich bei Ihnen und dem Arbeitgeber, denn Ihre Zufriedenheit mit der neuen Arbeit hat für uns Priorität.
Sind Ihre Dienstleistungen bzw. Vermittlung für mich kostenlos?
Wenn Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit oder vom JobCenter besitzen, tragen Sie keine Kosten, sofern die Bezahlung – im Falle einer erfolgreichen Vermittlung – von dem zuständigen Leitungsträger (Agentur für Arbeit, JobCenter etc.) erfolgt.
Sollten Sie keinen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben, bieten wir Ihnen auch hier eine Alternative an. Für eine erfolgreiche Vermittlung berechnen wir eine Pauschale i. H. v. einem Monatsgehalt (brutto), jedoch maximal 2.000 Euro inkl. USt. Mehr Information über unsere Kostengestaltung finden Sie auf der Seite Konditionen.
Können Sie meine Bewerbungsunterlagen an mich zurücksenden?
Wenn Sie eine spätere Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen entsprechend großen, ausreichend frankierten und adressierten Umschlag Ihren Unterlagen bei. Eine Rücksendung ist anderenfalls nicht möglich. Ihre Bewerbungsunterlagen werden unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzrichtlinien behandelt!
Bewerbung:
Auf welchem Wege bewerbe ich mich bei Arbitex?
Wir bevorzugen Bewerbungen per E-Mail, um Ihnen lange Bearbeitungszeiten und hohe Portokosten zu ersparen. Bewerbungen per Post oder Fax (mitAngabe Ihrer E-Mail-Adresse) nehmen wir jedoch ebenfalls entgegen.
Was geschieht, nachdem Arbitex meine Unterlagen erhalten hat?
Nach Eingang werden Ihre Unterlagen von uns auf Vollständigkeit und Eignung geprüft. Das Ergebnis teilen wir Ihnen zeitnah mit.
Wie vermittelt mich Arbitex an potentielle Arbeitgeber?
Anhand des Fragebogens ermitteln wir die für Sie am besten geeigneten Arbeitgeber, denen Ihre Bewerbungsunterlagen vorgelegt werden können.
Anschließend optimieren wir Ihre Unterlagen, damit sie nicht nur den aktuellen Standards entsprechen, sondern auch der sorgfältigen Prüfung eines Personalleiters standhalten.
Kann ich bestimmte Unternehmen aus dem Bewerbungsverfahren ausschließen?
Selbstverständlich möchten Sie nicht, dass Ihre Bewerbung an Unternehmen, bei denen Sie sich bereits beworben haben, weitergeleitet werden, um bspw. doppelte Bewerbungen zu vermeiden. So wie wir Ihre Wünsche in Bezug auf den künftigen Einsatz berücksichtigen, respektieren wir auch, wenn Sie die Weitergabe Ihrer Bewerbung an bestimmte Firmen nicht wünschen. Dies können Sie im Personalfragebogen vermerken.
Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass wir uns stets bemühen werden, Ihre Wünsche im Bewerbungsverfahren zu beachten. Allerdings kann nicht hundertprozentig garantiert werden, dass die Kontakte aus Ihrer Schwarzen Liste Ihre Bewerbung nicht erhalten werden. Dafür übernehmen wir keine Gewähr.
Kann ich mich auch als Berufseinsteiger bei Arbitex bewerben?
Ja! Viele Menschen wählen unseren Service sogar bewusst, weil die große Anzahl an Angeboten einen optimalen Start ins Berufsleben bietet.
Wie geht Arbitex mit meinen persönlichen Daten um?
Wir behandeln Ihre Daten und Unterlagen selbstverständlich streng vertraulich. Die personenbezogenen Daten werden niemals zu Werbe- oder Marketingzwecken an Dritte weitergegeben.
Vermittlungsgutschein:
Was ist ein Vermittlungsgutschein bzw. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Ein Vermittlungsgutschein (ab dem 1. April 2012 Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist ein Gutschein der Bundesagentur für Arbeit (ein Verrechnungsscheck), mit dem Sie einen privaten Arbeitsvermittler mit der Suche nach einem Arbeitsplatz beauftragen können. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beinhaltet einen festen Betrag und ist personalisiert und somit nicht auf andere übertragbar. Bei einer erfolgreichen Vermittlung erhält der private Arbeitsvermittler ein Vermittlungshonorar von der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter. Dabei müssen jedoch bestimmte Rahmenbedingungen, die im AVGS aufgelistet sind, erfüllt werden, unter anderem:
Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln, bei der eine Beschäftigungsdauer von mindestens drei Monaten und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden vereinbart wird.
Der Arbeitsbeginn muss unbedingt in der Gültigkeitsdauer des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins liegen.
Wer hat einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein bzw. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Jeder, der einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) hat (auch ruhenden), in einer Rahmenfrist von drei Monaten vor der Beantragung des Vermittlungsgutscheines bzw. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines mindestens 6 Wochen lang arbeitslos war und noch nicht vermittelt wurde. Auch (zuletzt) Beschäftigte einer offiziell geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) gehören dazu.
ALG II – Anspruchsberechtigte (Hartz IV) hingegen besitzen keinen Rechtsanspruch auf den AVGS. Die Ausstellung liegt im Ermessen Ihres Sachbearbeiters bei dem Jobcenter. Fragen Sie dort nach, ob Sie einen AVGS erhalten können.
Wie erhalte ich den Vermittlungsgutschein nach der 6-wöchigen Frist?
Einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Sie telefonisch, schriftlich oder persönlich unter Angabe Ihrer Kundennummer bei Ihrem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter kostenlos beantragen.
Entstehen für mich verdeckte Kosten trotz eines vorhandenen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins?
Der gültige Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) deckt unsere Dienstleistungen unter Einhaltung unter anderem folgender Voraussetzungen:
Gültigkeitsdauer
Regionale Festlegung (für den Träger – im Bundesgebiet oder Berlin)
Art und Dauer der Beschäftigung (Mindestarbeitszeit 15 Wochenstunden).
Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie Ihrem eigenen AVGS.
Deckt der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein freiberufliche Stellen oder Minijobs?
Nein. Lediglich Vermittlungen in feste Angestelltenverhältnisse von mindestens 15 Wochenstunden werden von der Agentur für Arbeit über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert.
Für Bestandskunden
Häufige Fragen
(Für Bestandskunden)
Algemeine Fragen
Was bedeutet – Optimierung der Unterlagen?
Als eine kostenlose Zusatzleistung bieten wir Ihnen an, Ihre Bewerbungsunterlagen zu optimieren, damit diese nicht nur den aktuellen Standards entsprechen, sondern auch der sorgfältigen Prüfung eines Personalsachbearbeiters standhalten. Hierbei achten wir insbesondere auf den Inhalt, indem wir aufgefallene Fehler jeglicher Art korrigieren, sowie auf die Form (u.a. Anpassung, Zusammenstellung, Optimierung für die Weiterleitung per E-Mail). Allerdings beschäftigen wir uns nicht mit kreativem Schreiben, denn jede Bewerbung sollte möglichst individuell sein.
Wie lange dauert es, bis ich eine positive Rückmeldung auf meine Bewerbung erhalte?
Nachdem Ihre Bewerbung weitergeleitet worden ist, dauert es im Durchschnitt 1 bis 7 Tage, bis Sie eine Rückmeldung vom Arbeitgeber erhalten. Jedoch, da jeder Fall individuell ist, basieren diese Angaben auf unseren statistischen Informationen. Hierfür kann leider keine Gewähr geleistet werden.
Bin ich verpflichtet, eine angebotene Arbeitsstelle anzunehmen?
Nein. Über die Annahme eines Angebotes entscheiden Sie selbst, denn Ihre Zufriedenheit mit der neuen Arbeit hat für uns Priorität.
Wie bereite ich mich auf ein Vorstellungsgespräch vor?
Wenn Ihre Bewerbung als Initiativbewerbung weitergeleitet wurde, bedeutet das, dass das kontaktierte Unternehmen noch keine Stelle ausgeschrieben und dementsprechend kein Anforderungsprofil kundgegeben hat. In diesem Fall wird von dem Bewerber erwartet, dass er sich mit der Tätigkeit des Unternehmens auseinandersetzt und seinen Gesprächspartner von seiner Qualifikation überzeugt.
Ich plane einen Urlaub. Was soll ich beachten?
Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Urlaub und bitten Sie, uns hierüber unverzüglich zu informieren, denn Sie erhalten positive Rückmeldungen ausschließlich per E-Mail weitergeleitet. Das bedeutet, dass Sie Ihr E-Mail-Konto täglich prüfen sollen.
Ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben! Wie gehe ich weiter vor?
Herzlichen Glückwunsch! Nun, nachdem Sie Ihr Ziel erreicht haben, sollen Sie nur folgende Schritte unternehmen:
Sie senden uns
eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags und
– sofern vorhanden – das Original Ihres Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins,
damit wir Ihre Akte entsprechend bearbeiten können.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Bei allen Angelegenheiten stehen Ihnen unsere hilfsbereite Kundenbetreuer – Herr Kurske und Herr Schreiner zur Verfügung.
Falls Ihre Frage nicht dabei ist, kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder rufen Sie uns an! Wir freuen uns, wenn wir Ihnen direkt weiterhelfen können.
Bewerben Sie sich bei uns noch heute und schicken Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen!
Bewerbungen per E-Mail an:
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Die private Arbeitsvermittlung Arbitex nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und hält sich an die Regeln des Datenschutzes, insbesondere an die Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Personenbezogene Daten werden nur dann verarbeitet, wenn der Betroffene eingewilligt hat, diese für die Erfüllung eines Vertrages erforderlich sind oder die DSGVO oder ein anderes Gesetz die Verarbeitung erlaubt oder vorschreibt.
Der Verantwortliche für die Einhaltung des Datenschutzrechts ist
Herr Jan Schreiner als Inhaber der Privaten Arbeitsvermittlung Arbitex
Stresemannstr. 40, 10963 Berlin
E-Mail:
Impressum: http://arbitex.de/impressum/
Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden und in welchem Umfang diese Daten Dritten zugänglich gemacht werden.
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Kontaktaufnahme
Unsere Internetseite enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail) umfasst.
Sofern Sie per E-Mail, Telefon, Telefax oder auf dem Postwege den Kontakt mit uns aufnehmen, werden die uns übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Diese auf freiwilliger Basis uns übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Auftragsbearbeitung oder der Kontaktaufnahme zu Ihnen gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser Daten an Dritte. Die im Wege der Kontaktaufnahme von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage bzw. des Auftrages gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.
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Social Media
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Google Maps
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Google Fonts Datenschutzerklärung
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Google Analytics Berichte zu demografischen Merkmalen und Interessen
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Sie können die Nutzung der Aktivitäten und Informationen Ihres Google Kontos unter “Einstellungen für Werbung” auf https://adssettings.google.com/authenticated per Checkbox beenden.
Automatische Datenspeicherung und Serverstatistiken
Wenn Sie heutzutage Webseiten besuchen, werden gewisse Informationen automatisch erstellt und gespeichert, so auch auf dieser Webseite.
In den unvermeidlichen Serverstatistiken werden automatisch solche Daten gespeichert, die Ihr Browser an uns übermittelt. Dies sind:
die Adresse (URL) der aufgerufenen Webseite
Browsertyp/-version
verwendetes Betriebssystem
Referrer URL (die zuvor besuchte Seite)
Hostname des zugreifenden Rechners (IP-Adresse)
Uhrzeit der Serveranfrage
Diese Daten können wir in der Regel nicht bestimmten Personen zuordnen. In der Regel werden Webserver-Logfiles zwei Wochen gespeichert und danach automatisch gelöscht. Wir geben diese Daten nicht weiter, können jedoch nicht ausschließen, dass diese Daten beim Vorliegen von rechtswidrigem Verhalten eingesehen werden.
Die Rechtsgrundlage besteht nach Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung) darin, dass berechtigtes Interesse daran besteht, den fehlerfreien Betrieb dieser Webseite durch das Erfassen von Webserver-Logfiles zu ermöglichen.
Rechte laut Datenschutzgrundverordnung
Ihnen stehen laut den Bestimmungen der DSGVO grundsätzlich die folgende Rechte zu:
Recht auf Berichtung (Artikel 16 DSGVO)
Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) (Artikel 17 DSGVO)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
Recht auf Benachrichtigung – Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 19 DSGVO)
Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO)
Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden (Artikel 22 DSGVO)
Datenschutz im Bewerbungsverfahren / Speicherdauer
Wir erheben und verarbeiten die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, bspw. per E-Mail, an uns für die Verarbeitung übermittelt. Schließen wir einen Vermittlungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung der Arbeitsvermittlung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von uns kein Vermittlungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen spätestens sechs Monate nach Einreichung der Bewerbung gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen.
Für Daten bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Arbeitsvermittlers, ohne erfolgreicher Vermittlung und Abrechnung, besteht, gemäß § 298 Abs. 2 Satz 2 SGB III, eine Speicherfrist von 3 Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit. Der Stichtag des Fristbeginns, gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 1, ist der 31.12. des Jahres, in dem die Zusammenarbeit beendet wurde und läuft dann in 3 Jahren mit demselben Stichtag, dem 31.12. ab. Eine Beendigung der Zusammenarbeit liegt vor, wenn der Vermittlungsvertrag, egal von welcher Vertragspartei, gekündigt wurde und es keine Vermittlung durch den Vermittler entstanden ist, ggf. 12 Monate nach der Beendigung der Zusammenarbeit gab.
Für Daten (und dazugehörige Nachweise, etc.) bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Arbeitsvermittlers, mit erfolgreicher Vermittlung und/oder Abrechnung dieser ist eine Speicherfrist von 10 Jahren, gemäß § 147 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO, § 14b Abs. 1 UStG nach Beendigung der Abrechnung (sog. Nachbetreuung). Ist eine Forderung des Vermittlers noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches vier Jahre lang aufbewahrt, weil erst nach drei Jahren die Ansprüche verjähren, beginnend mit dem Schluss des Jahres der Anspruchsentstehung.
Ihr Auskunftsrecht
Die über Sie gespeicherten Daten werden wir Ihnen auf Ihre Anfrage mitteilen.
Ihr Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird. Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an uns.
Aufsichtsbehörde
Letztendlich steht Ihnen auch das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmens wenden.
Wenn Sie weitere Fragen zur Behandlung Ihrer Daten haben, nehmen Sie auf dem für Sie einfachsten Weg Kontakt zu uns auf.