Arbeitssuchende mit Vermittlungsgutschein:
Wenn Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit oder vom JobCenter besitzen, tragen Sie keine Kosten, sofern die Bezahlung von dem zuständigen Leitungsträger (Agentur für Arbeit, JobCenter etc.) erfolgt.
Bitte beachten Sie zeitliche und örtliche Beschränkungen Ihres Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (AVGS) und beantragen Sie rechtzeitig einen neuen Gutschein!
Arbeitssuchende ohne Vermittlungsgutschein:
Auch wenn Sie keinen Vermittlungsgutschein besitzen, können Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Es besteht für Sie die Möglichkeit, unsere Dienstleistungen privat zu bezahlen. Die Provision wird Ihnen erst in Rechnung gestellt, wenn Sie einen Arbeitsvertrag unterzeichnet haben, sofern der Kontakt zum Arbeitgeber durch uns aufgenommen wurde. Sie leisten keine Vorkasse.
Die Provision beträgt ein Monatsgehalt (Brutto), jedoch max. 2.000,00 Euro. Nach Vereinbarung kann die Provision bequem in Raten (Einzelfallentscheidung) beglichen werden, und zwar ohne Zusatzkosten!
Diese Bedingung gilt nur für eine sozialversicherungspflichtige Anstellung. Die von Ihnen getragenen Kosten können im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.