Arbitex Private Arbeitsvermittlung

Gute Arbeit. Sichere Zukunft!

Mit uns zusammen erreichen Sie Ihre beruflichen Erfolgsziele!

Häufige Fragen

Allgemeine Fragen:

Welche Vorteile bietet Arbitex gegenüber anderen Arbeitsvermittlern?
Arbitex ist im Bereich Arbeitsvermittlungen sehr erfolgreich und gehört mit ihrem einzigartigen Konzept mit der Initiativbewerbung zu den vorwärtskommenden Arbeitsvermittlern. Grundlage unserer Leistungsfähigkeit sind die Vielseitigkeit unseres Angebotes (Branchen, Berufe) sowie die hohe Flexibilität und Verlässlichkeit unserer Mitarbeiter.
Ihr beruflicher Erfolg ist unser Auftrag – und so setzen wir uns auch für Ihre mittel- und langfristigen Interessen ein. Damit Sie sich rundum wohl bei uns fühlen, gibt es eine Reihe von Zusatzleistungen.
Ist Arbitex auch eine Zeitarbeitsfirma?
NEIN, wir sind KEINE ZEITARBEITSFIRMA und treten nicht als Arbeitgeber auf. Arbitex stellt lediglich den Kontakt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber her und unterstützt beide, bei deren Anliegen. Der Arbeitsvertrag wird stets mit dem Arbeitgeber und nicht mit der Vermittlungsfirma geschlossen.
In welchen Branchen vermitteln wir?
Wir vermitteln qualifizierte Fachkräfte u. a. in folgenden Bereichen:

  • Kaufmännische
  • Büro
  • Industrie und Handwerk
  • Technische Berufe
  • Baubereich
  • Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Gastronomie
  • Handel und Dienstleistungen
  • Gesundheitswesen / Soziales
  • Informationstechnologien und IT Personal
  • und viele andere

Muss ich jede Stelle, die mir von privaten Arbeitsvermittlern vorgeschlagen wird, annehmen?
Nein. Die letztendliche Entscheidung über die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages liegt ausschließlich bei Ihnen und dem Arbeitgeber.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Vermittlung durch die Arbitex Personal- und Arbeitsvermittlung ist für Sie komplett KOSTENFREI, sofern Ihnen ein gültiger Vermittlungsgutschein vorliegt. Diesen erhalten Sie nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit von Ihrer Bundesagentur für Arbeit / JobCenter (gemäß §421g SGB III). Durch diesen Gutschein werden alle anfallenden Kosten von der Bundesagentur bzw. JobCenter übernommen.
Sollten Sie keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben (z. B. durch Selbständigkeit oder momentane Beschäftigung), bieten wir Ihnen auch hier eine alternative Möglichkeit an. Für eine erfolgreiche Vermittlung berechnen wir eine Pauschale von einem Bruttogehalt. Mehr Information über unsere Kostengestaltung finden Sie auf der Seite Konditionen.
Die Aufnahme in unsere Kundendatei, sowie unsere Vermittlungsvorschläge sind für ALLE Bewerber KOSTENFREI.
Übernimmt der zukünftige Arbeitgeber die Vermittlungsgebühr?
Vielleicht. Für einzelne sehr gefragte Berufsgruppen übernehmen die Arbeitgeber das Vermittlungshonorar. In solchen Fällen werden wir von Ihnen als Arbeitnehmer kein zusätzliches Honorar verlangen. In der Regel tragen Sie diese Kosten selbst. Mehr dazu erfahren Sie in der Rubrik Konditionen.
Wie kann ich den Vermittlungsvertrag kündigen?
Sie können selbstverständlich den Vermittlungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Danach werden wir Ihre Unterlagen umgehend aus unserem System entfernen. Eine Wiederaufnahme ist jederzeit möglich.
Können Sie meine Bewerbungsunterlagen zurückschicken?
Falls Sie eine spätere Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen entsprechend großen, ausreichend frankierten und adressierten Umschlag bei. Eine Rücksendung ist sonst nicht möglich! Ihre Bewerbungsunterlagen werden unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzrichtlinien vernichtet!

Bewerbung:

Wie bewerbe ich mich?
Es stehen Ihnen alle Bewerbungsmedien offen: per E-Mail oder Post an unsere Adresse.
Was geschieht, nachdem Arbitex meine Unterlagen erhalten hat?
Nach Eingang Ihrer Unterlagen werden diese umgehend von uns geprüft. Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen, um weitere Schritte zu klären und senden Ihnen alle notwendige Unterlagen sowie Vermittlungsvertrag per Email zu. Dann wird überprüft, ob bereits für Sie passende Angebote vorhanden sind, andernfalls können die Unternehmen aus unserer Datenbank gezielt mittels einer Initiativbewerbung angeschrieben werden, ob sie eine/n Mitarbeiter/in mit Ihren Qualifikationen benötigen. Findet sich eine passende Stelle, so teilen wir Ihnen diese umgehend per Email oder telefonisch mit. Danach können Sie sich eigenständig mit dem angegebenen Ansprechpartner in Verbindung setzen und einen individuellen Vorstellungstermin vereinbaren. Verläuft auch dieser positiv und für alle Partnerseiten erfolgreich, so folgt die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber. Sie überreichen dann das Original des Vermittlungsgutscheins an uns.
Momentan habe ich noch einen Job und suche erst in einigen Wochen eine neue Beschäftigung, kann ich mich trotzdem an Sie wenden?
Auch wenn Flexibilität zu unseren Kernkompetenzen zählt, arbeiten wir mit vielen Kunden strategisch, also mittel- und langfristig planend zusammen. Somit ist es immer vorteilhaft, wenn Sie sich bereits frühzeitig an uns wenden und uns den voraussichtlichen Beginn Ihrer Verfügbarkeit mitteilen. Dies lässt uns noch mehr Zeit, wirklich den richtigen Job für Sie zu finden. In diesem Fall wird ein Vermittlungsvertrag für Privatzahler mit Ihnen abgeschlossen. Bitte s. unsere Konditionen.
Erfährt mein jetziger Arbeitgeber von meiner Bewerbung?
Nein. So wie wir Ihre Wünsche in Bezug auf den künftigen Einsatz berücksichtigen, so respektieren wir auch, wenn Sie einer Weitergabe der Unterlagen an bestimmte Firmen oder Branchen widersprechen. Höchste Diskretion ist uns sehr wichtig! Nur Sie entscheiden, wer Ihre Bewerbung bekommt. Außerdem können Sie in unserem Formular eine „Liste der ungewünschten Arbeitgebern“ erstellen, auf der bestimmte Firmen im Voraus ausgeschlossen werden.
Kann ich mich auch als Berufsanfänger bei Arbitex bewerben?
Natürlich! Viele Menschen wählen Arbitex auch ganz gezielt, um den Berufsstart vielfältig und dennoch sicher zu gestalten.
Ich brauche Hilfe bei der Gestaltung meiner Bewerbung, benötige aber keine Vermittlung. Können Sie mir damit helfen?
Ja, wir übernehmen die Gestaltung Ihrer Bewerbung bzw. Bewerbungsmappe für Sie gerne. Mehr dazu erfahren Sie unter Bewerbungsgestaltung.
Wie schnell kann ich mit einem Vorstellungsgespräch rechnen?
Arbitex hat die Prozessdauer im Rahmen des Qualitätsmanagements genau im Blick und versucht, Sie möglichst schnell in einen Einsatz zu bringen. Wie lange dies im Einzelfall dauert, ist unterschiedlich.
Wie geht Arbitex mit meinen persönlichen Daten um?
Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten und Unterlagen absolut vertraulich. Sie erhalten von uns eine verbindliche Datenschutzerklärung. Die personenbezogenen Daten werden niemals zu Werbe- oder Marketingzwecken an Dritte weitergegeben und auch nicht anderweitig Dritten zugänglich gemacht. Arbeitgebern leiten wir Ihre persönlichen Daten nur mit Ihrer vorherigen eindeutigen Einwilligung weiter.

Vermittlungsgutschein:

Was ist ein Vermittlungsgutschein bzw. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Ein Vermittlungsgutschein (ab 1. April 2012: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist ein Gutschein der Bundesagentur für Arbeit (ein Verrechnungsscheck), mit dem Sie einen privaten Arbeitsvermittler mit der Suche nach einem Arbeitsplatz beauftragen können. Der Vermittlungsgutschein bzw. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beinhaltet einen festen Betrag und ist personalisiert und somit nicht auf andere übertragbar. Bei einer erfolgreichen Vermittlung erhält der private Arbeitsvermittler ein Vermittlungshonorar von der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter. Dabei müssen jedoch bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt werden: Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln, bei der eine Beschäftigungsdauer von mindestens drei Monaten und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden vereinbart wird.
Wer hat Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein bzw. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Jeder, der einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) hat (auch ruhenden), in einer Rahmenfrist von drei Monaten vor der Beantragung des Vermittlungsgutscheines bzw. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines mindestens 6 Wochen lang arbeitslos war und noch nicht vermittelt ist. Auch (zuletzt) Beschäftigte einer offiziell geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) gehören dazu.
ALG II-Anspruchsberechtigte (Hartz IV) hingegen besitzen keinen Rechtsanspruch auf den VGS. Die Ausstellung liegt im Ermessen Ihres Sachbearbeiters beim Jobcenter. Fragen Sie dort nach ob Sie einen VGS erhalten.
Wie erhalte ich den Vermittlungsgutschein nach der 6-Wochen-Frist?
Einen Vermittlungsgutschein (ab 1. April 2012: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) können Sie telefonisch, schriftlich oder persönlich unter Angabe Ihrer Kundennummer bei Ihrem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit bzw. JobCenter kostenlos beantragen.
Entstehen für mich Kosten trotz Vermittlungsgutschein?
Nein. Der gültige Vermittlungsgutschein (VGS) (ab 1. April 2012: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)) deckt unsere komplette Dienstleistung ab. Beachten Sie bitte die Hinweise auf dem VGS bzw. AVGS bezüglich Gültigkeit und Einschränkungen oder sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Deckt der Vermittlungsgutschein freiberufliche Stellen oder Minijobs ab?
Nein. Lediglich Vermittlungen in feste Angestelltenverhältnisse von mindestens 15 Stunden wöchentlich werden von der Agentur für Arbeit über den Vermittlungsgutschein (ab 1. April 2012: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) gefördert.
Deckt der Vermittlungsgutschein Bewerbungen ins Ausland ab?
Ja, Vermittlungen innerhalb der EU werden durch den Vermittlungsgutschein (ab 1. April 2012: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) gefördert. Für Vermittlungen außerhalb der EU treffen die Bedingungen für eine private Vermittlung zu.
Be­wer­ben Sie sich noch heu­te bei Arbitex der Pri­va­ten Per­so­nal- und Ar­beits­ver­mitt­lung!
Bewerbung per Post an:
Arbitex
Postfach 61 04 59
10928 Berlin
E-Mail-Bewerbungen an:
bewerbung@arbitex.de
Arbitex ist Mitglied im BUND PRIVATER ARBEITSVERMITTLER